Wie kann ich mein Kind beurlauben?
In besonders begründeten Ausnahmefällen (hierunter fallen keine Flugzeiten oder Bezugszeiten von Ferienwohnungen!) können Schulkinder auf Antrag Ihrer Eltern vom Unterricht beurlaubt werden. Bis zu zwei Tage sind beim Klassenlehrer schriftlich zu beantragen, für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. In Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn bei der Schulleitung einzureichen. Sie erhalten dann eine schriftliche Rückmeldung.